10 häufig begangene Datenschutz-Fehler, die du bei deinem Newsletter vermeiden solltest

10 Datenschutz-Fehler beim Newsletter, die ich häufig sehe - Anmeldeformular, E-Mails, Rechtshinweise

E-Mail-Marketing ist komplizierter als Social Media!

Denn der große Vorteil dieses Marketing-Kanals ist gleichzeitig eine große Herausforderung für alle Nicht-Juristen:
Die Daten deiner Leser liegen bei dir und nicht bei einer Social Media Plattform.
Du bist für die Einhaltung von Recht und Gesetz verantwortlich.

Und deshalb musst du dich als Newsletter-Anfänger nicht nur mit der Auswahl des passenden Tools beschäftigen, sondern auch mit Abkürzungen wie DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und TTDSG (Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien).

Diese Gesetze sind nicht dazu da, dich zu ärgern. Sondern sie sollen dich und andere schützen.
Also nimm die Herausforderung an!
Wähle ein DSGVO-konformes Programm, nimm dir die Zeit zum Lernen und starte mit einfachen Lösungen statt mit komplizierten Strategien.

Werfen wir also einen Blick auf die 10 Fehler, die mir in meiner täglichen Arbeit als Newsletter-Expertin immer wieder begegnen.
Und auf die Lösungen, die die Newsletter-Anbieter für dich vorbereitet haben.

Übersicht

Diese Übersicht stellt keine Rechtsberatung dar.
Aber du kannst sie als Grundlage nutzen, um datenschutzrechtliche Fehler im Newsletter-Marketing aufzudecken und dich dann gezielt einzuarbeiten und Hilfe zu holen.

Oft gesehene Datenschutz-Fehler beim Newsletter-Versand

#1 Im Newsletter fehlen Informationen zu deinem Unternehmen und zum Datenschutz

Die Lösung:
Du erstellst einen Footer mit Impressums-Angaben und Link zur Datenschutzerklärung und fügst ihn an das Ende jeder E-Mail ein.
So musst du nicht mehr vor jedem Versand prüfen, ob diese rechtlichen Angaben enthalten sind.

Um die Impressumspflicht zu erfüllen, werden bei Newslettern von Unternehmen und Onlineshops oft alle relevanten Unternehmens- und Kontaktdaten direkt im Kleingedruckten des Footers aufgeführt.
Ich als Solo-Selbstständige mache das nicht, weil ich dort nicht meine Telefonnummer angeben möchte. Ich möchte lieber per E-Mail als per Telefon kontaktiert werden und verlinke deswegen auf mein Impressum, wo die Nummer steht.
Aber ich gebe meine Postanschrift im Footer an, damit man mich auch offline erreichen kann.

Footer Beispiel mit Impressum, Datenschutz, Abmeldelink und Social Media Buttons

Deine Datenschutzerklärung solltest du nicht in jede E-Mail hineinkopieren. Der Text wäre viel zu lang.
Es reicht aus, wenn du das Wort “Datenschutz” oder “Datenschutzerklärung” in deinen Newsletter-Footer schreibst und dann zur Datenschutz-Seite auf deiner Homepage verlinkst.
Überprüfe bei dieser Gelegenheit auch, ob die Datenschutzerklärung tatsächlich einen Abschnitt zum Newsletter-Versand enthält (siehe
Punkt 4 zu Widerrufsrecht und Datenverarbeitung).

Du suchst Tipps zur Aufbau des Footers und zur Gestaltung von Newslettern?
Dann lies weiter in diesen Artikeln: 

Diese Pflichtangaben gehören in den Footer

3 Tipps, wie du mit dem E-Mail-Editor von Brevo schnell schöne E-Mails erstellst

#2 Deine E-Mails enthalten keinen Abmeldelink oder machen es den Lesern unnötig schwer, sich auszutragen.

Die einfachste Lösung:
Setze einen Abmeldelink in den Footer jedes Newsletters und jeder Marketing-Mail. Dein Newsletter-Programm kümmert sich dann darum, dass keine weiteren E-Mails an diese Adresse verschickt werden.

Bei vielen Newsletter-Programmen wird der Abmeldelink automatisch am Ende der Mail eingefügt, wenn du ein neues Mailing erstellst.
Du kannst den Link-Text noch umformulieren, musst dich aber nicht um die Technik im Hintergrund kümmern.

Nimm die Wünsche deiner Leser ernst und verstecke oder entferne die Abmeldemöglichkeit nicht. Der Abmeldelink muss nicht optisch auffällig sein. Aber er sollte dort auffindbar sein, wo deine Empfänger ihn erwarten: im Footer hinter den Impressums- und Kontakt-Angaben.

Wenn du das Abbestellen deines Newsletter unnötig kompliziert machst, werden die Empfänger deine E-Mails als Spam markieren. Und das schadet deiner Reputation als E-Mail-Versender.

Übrigens steht in der DSGVO nicht explizit, dass du einen Abmeldelink brauchst.
Stattdessen heißt es in Artikel 7, dass der Widerruf so einfach sein muss wie die Einwilligung.
Der Abmeldelink ist jedoch die bequemste Lösung für dich und deine Leser. Und außerdem ein wichtiges Kriterium, damit deine Newsletter nicht im Spam-Ordner landen.

Weglassen kannst du den Abmeldelink bei transaktionalen E-Mails mit notwendiger Kommunikation wie Bestellbestätigung, Rechnungsversand oder Passwort-Vergabe.

Datenschutz-Fehler rund um dein Newsletter-Tool

#3 Du kannst nicht nachweisen, dass du das Einverständnis der Empfänger für den Versand des Newsletters hast.

Du hast die neuen Leser vorab umfassend informiert und die E-Mail-Adressen gesammelt.
Kann es jetzt endlich losgehen? Leider nein!

Zuvor musst du dich noch mit der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigen.
In meinen Augen ist diese Vorschrift aber zugleich eine wertvolle Absicherung für dich:
Du dokumentierst für jeden Kontakt, dass er in den Erhalt deines Newsletters eingewilligt hat.

Auch dein Newsletter-Anbieter legt großen Wert darauf, dass diese Nachweise vorliegen.
Denn so kannst nicht nur du, sondern auch der Support deines Anbieters souverän und schnell auf mögliche Beschwerden reagieren.

Brauchst du das Double-OptIn-Verfahren?

Bei Double-OptIn-Verfahren verschickt dein Newsletter-Programm eine Bestätigungsmail an die im Anmeldeformular angegebene Adresse. Erst wenn der Empfänger diese Mail öffnet und auf den Bestätigungs-Button klickt, wird er in deine E-Mail-Liste aufgenommen.

Kontakte, die bereits in deinem Verteiler sind, müssen das DOI-Verfahren nicht erneut durchlaufen, wenn sie sich beispielsweise für ein Webinar anmelden.

Das Double-OptIn-Verfahren ist eine rechtssichere und zugleich einfache Methode, um die Werbe-Einwilligung nachzuweisen. Einmal eingerichtet, funktioniert die Dokumentation automatisch:
Alle notwendigen Daten sind in deinem Newsletter-Programm hinterlegt.

Das DOI hat einen großen Vorteil gegenüber von Offline-Anmeldungen mit unterschriebenen und vom dir archivierten Papierformularen:
Es landen keine falsch geschriebenen E-Mail-Adressen in deinem Verteiler.
Und du hast die Gewissheit, dass sich auch wirklich der Inhaber der Adresse angemeldet hat und nicht eine fremde Person das Formular ausgefüllt hat.
(Das passiert nicht nur aus Versehen bei Namensvettern, sondern auch aus böser Absicht!)

Was du beim Erstellen der Double-OptIn-Mail beachten musst, schauen wir uns an bei Fehler #9 und #10.

Darfst du Newsletter an deine Kunden schicken?

Du darfst unter bestimmten Voraussetzungen deine Kunden anschreiben, ohne vorher deren Werbe-Einwilligung einzuholen. 

Doch Achtung! Du berufst dich dabei auf ein rechtliches Schlupfloch, dass besonders im B2B-Bereich genutzt wird. Und das kann kompliziert werden! 
Verantwortlich ist nicht die DSGVO, sondern das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Du darfst Newsletter an Kunden versenden, wenn diese ein Produkt oder eine Dienstleistung von dir erworben haben. (Echter Kauf erforderlich! Die Eröffnung eines Kundenkontos reicht nicht aus.)
Du darfst dann davon ausgehen, dass der Kunde über ähnliche Angebote informiert werden möchte.

Diese Regelung gilt nur für sogenannte Bestandskunden und nach Art. 7 Abs. 3 UWG müssen diese 4 Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Die Kunden haben ihre E-Mail-Adresse beim (erfolgreich abgeschlossenen) Kauf angegeben.
  2. Du schickst den Kunden nur Werbung zu Waren oder Dienstleistungen, die einen ähnlichen Verwendungszweck haben das erworbene Produkt.
  3. Die Kunden haben dem Erhalt deines Newsletters nicht ausdrücklich widersprochen.
  4. Du hast deine Kunden darauf hingewiesen, dass sie jederzeit dem Erhalt deiner Werbemails jederzeit widersprechen können und hast ihnen erklärt, wie das funktioniert.

Du siehst: Wenn du die E-Mail-Adressen deiner Kunden nutzen willst, musst du sie vorher mit “sauber formulierten” Rechtshinweisen darüber informiert haben.

Einfach alle anschreiben, die schon einmal bei dir gekauft haben, geht definitiv nicht!
Informiere dich über die rechtlichen Vorgaben des UWG und die aktuelle Rechtsprechung, bereite rechtliche Hinweistexte vor, dokumentiere die Einhaltung der Vorgaben und beginne danach damit, neue Kunden anzuschreiben.

Übrigens:
Auch die Nutzungsbedingungen deines Newsletter-Anbieters können strenge Vorgaben enthalten, welche Kontaktdaten du importieren darfst. Verstößt du dagegen, kann der Versand deiner E-Mail-Kampagne gestoppt und im nächsten Schritt sogar dein Account gesperrt werden.

Nutzungsbedingungen von Newsletter-Tool Brevo enthalten Bedingungen für den Adressimport. Kontakte haben Newsletter-Versand zugestimmt
Das Newsletter-Tool Brevo weist vor dem Adressimport auf diese Nutzungsbedingungen hin.

#4 Du informierst deine Abonnenten nicht, dass sie sich jederzeit vom Newsletter abmelden können und dass du auch nach der Anmeldung Daten über sie sammelst

Die Lösung:
Überarbeite den Absatz zum Newsletter in deiner Datenschutzerklärung und füge einen Hinweis zur Auswertung des Lese- und Klick-Verhaltens und einen Absatz zum Widerrufsrecht hinzu.
Zusätzlich kannst du diese Hinweise in deiner OptIn-Mail oder im Text unter deinem Anmeldeformular ergänzen.

Dir als Newsletter-Versender und auch deinen Lesern ist sicher klar: “Wenn ich auf den Abmeldelink am Ende einer E-Mail klicke, erhalte ich keine weiteren Werbemails mehr.”
Was sonst noch in deinem Newsletter-Programm abläuft, ist dagegen weniger offensichtlich.

  • Du erhältst nicht nur die Daten deiner Newsletter-Leser, die sie in das Anmeldeformular eintragen. Durch das so genannte Link-Tracking sammelst du mit jeder verschickten E-Mail Informationen über ihr Verhalten und ihre Interessen.
    Öffnet dein Leser einen Newsletter oder klickt auf einen Link, kannst du diese Daten in deinem Newsletter-Programm abrufen und auswerten.
  • Deine Leser müssen nicht auf den nächsten Newsletter (und den darin enthaltenen Abmeldelink) warten, um ihre Zustimmung zum Erhalt des Newsletters zu widerrufen.
    Sie können dir beispielsweise auch eine E-Mail schicken, um sich abzumelden.
    Sobald dich diese Aufforderung erhältst, musst du den Kontakt umgehend aus deinen Verteiler nehmen.
    Und auf Verlangen musst du die Kontaktdaten vollständig aus deinem Tool löschen, um dem Recht auf Vergessenwerden nachzukommen.

Sei transparent und ergänze einen Abschnitt zum Link-Tracking und zum Widerrufsrecht in deiner Datenschutzerklärung und optional auch in deiner OptIn-Mail (siehe Fehler #9 und 10) oder in der DSGVO-Erklärung, die Teil deines Formulars ist. (siehe Fehler #7)

Mustertext für Widerrufsrecht und Datenverarbeitung

Du kannst dich jederzeit über den Link am Ende jedes Newsletters abmelden.
Deine Anmeldedaten, deren Protokollierung, der E-Mail-Versand und eine statistische Auswertung des Leseverhaltens werden über den Anbieter [Name deines Newsletter-Programms] verarbeitet.

#5 Du hast keinen Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit deinem Newsletter-Anbieter abgeschlossen

Die Lösung:
Schließe einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (kurz AV-Vertrag oder AVV) mit deinem Anbieter ab. Meist gibt es einen vorbereiteten Vertrag, den du ganz einfach in elektronischer Form abrufen kannst.

Der von dir gewählte Newsletter-Anbieter gilt nach Art. 4 der DSGVO als sogenannter Auftragsverarbeiter.
Die E-Mail-Adressen, Namen und weitere personenbezogene Daten deiner Leser werden auf den Servern deines Anbieters gespeichert.
Der AV-Vertrag ist dein schriftlicher Nachweis, dass dein Anbieter die erhobenen Daten nur in deinem Auftrag verarbeitet und Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen hat.


Newsletter-Anbieter aus der EU haben meist einen AV-Vertrag vorbereitet, den du bei den Kontoeinstellungen findest:

  • Bei Brevo unter Mein Profil > Rechtsdokumente
  • Bei rapidmail unter Profil bearbeiten & Kontoeinstellungen > Datenschutz
  • Bei CleverReach unter Mein Account > Einstellungen > Datenschutz:
  • Bei MailerLite wird der AV-Vertrag /Data Processing Addendum automatisch bei der Registrierung abgeschlossen, sobald du den Nutzungsbedingungen zustimmst.

Fehlerquellen beim Newsletter-Formular

#6 Dein Anmeldeformular enthält Pflichtfelder für Daten, die du für den Newsletter-Versand nicht zwingend brauchst

Die Lösung:
Beachte das Prinzip der Datensparsamkeit. Sei auf der sicheren Seite, indem du nur die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld definierst.

Welche personenbezogenen Daten fragst du in deinem Anmeldeformular ab?
Den Namen deiner Leser? Das Geschlecht? Die Handynummer? Das Geburtsdatum?
Für den Versand brauchst du eigentlich nur die E-Mail-Adresse.

Nach dem Prinzip der Datensparsamkeit sollte daher nur die E-Mail-Adresse verpflichtend und alle anderen Angaben freiwillig sein.

Prüfe also, bei welchen Datenfeldern deines Formulars du die Option “Pflichtfeld” gesetzt hast.

Anmeldeformular für Newsletter im Formular-Editor von Brevo erstellen. Das Feld "Vorname" als freiwillige Angabe statt Pflichtfeld
Der Formular-Editor von Brevo: Beim Feld für den Vornamen ist "Pflichtfeld" deaktiviert.

Aus Marketing-Sicht ist meine Empfehlung für optionale Felder:
Überlege dir, welche Informationen du tatsächlich nutzen wirst.
Ein zu umfangreiches Formular kann Interessenten abschrecken oder dazu führen, dass sie falsche Daten eintragen.

#7 Dein Formular enthält keine Infos zur Datenverarbeitung

Die Lösung:
Weise bei der Anmeldung auf die Datenverarbeitung hin und verlinke deine Datenschutzerklärung.

Dein Newsletter-Formular sollte eine Erklärung enthalten, in der du auf deine Datenschutzerklärung verweist. Durch den Link sparst du Platz, da du nicht den gesamten Rechtstext im Newsletter zitieren musst.
Wenn du Punkt #4 umgesetzt hast, weißt du bereits: Deine Datenschutzerklärung sollte dafür natürlich einen aussagekräftigen Abschnitt zum Thema Newsletter enthalten.

Für diese Hinweise gibt es zwei verschiedene Herangehensweisen:

  • Eine Datenschutz-Checkbox als Pflichtfeld, bei der der Nutzer das ausgefüllte Formular nur absenden kann, wenn er aktiv einen Haken setzt.
  • Ein Datenschutzhinweis als kleiner Teil des Anmeldeformulars, bei dem die eigene Datenschutzerklärung verlinkt ist, der Nutzer aber nicht aktiv werden muss.

Eine ausführlichere Erklärung zum Unterschied und jeweils eine Anleitung zum Umsetzen liest du im Blogartikel Erklärung oder Checkbox in Newsletter-Anmeldeformularen von Newsletter-Anbieter rapidmail

Ob Checkbox oder DSGVO-Erklärung, beides ist eine zusätzliche Nachweismöglichkeit, aber kein Ersatz für das Double-OptIn-Verfahren.

Wichtiger Hinweis zur Formulierung der Checkbox

Im Text der verpflichtenden Checkbox darf nicht stehen, dass der Interessent deiner Datenschutzerklärung zustimmen muss.
Du als Newsletter-Anbieter hast eine Informationspflicht.
Aber dein Leser ist nicht verpflichtet, deine Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Oder zu behaupten, sie gelesen zu haben.

Erstelle dein erstes Newsletter-Formular ohne Recherche-Frust und Überforderung

Mit dem Fahrplan In 9 Schritten zum Anmeldeformular verschafft du dir einen Aufgaben-Überblick.
Orientiere dich an meinen Anleitungen, Praxistipps und Checklisten und konzentriere dich auf die Infos, die du für deinen Newsletter-Start wirklich benötigst.

#8 Es bleibt unklar, wofür sich die Interessenten überhaupt anmelden

Die Lösung:
Gib so konkret wie möglich an, wie oft du Newsletter verschickst und über welche Themen du schreibst.
Und wenn du ein Freebie oder ein Webinar anbietest, weise darauf hin, wenn mit der Anmeldung zugleich der Newsletter abonniert wird.

Mit einer knappen Überschrift wie “Newsletter abonnieren” oder “Auf dem Laufenden bleiben” gibst du den Besuchern deiner Website zu wenige Infos.
Verfasse einen kurzen, aussagekräftigen Beschreibungstext, der oberhalb und unterhalb des eigentlichen Anmeldeformulars stehen.

Beantworte die typischen Fragen deiner Interessenten:

  • An wen richtet sich der Newsletter?
  • Um welche Themen geht es? Und wer versendet überhaupt?
  • Welche Inhalte versendest du?
    Weise hier auch darauf hin, dass du neben kostenlosen Content auch deine Angebote vorstellst.
  • Wie oft versendest du E-Mails?
    bis zu 6x im Jahr / ein- bis zweimal pro Monat / jeden Dienstag

Betrachte diesen Beschreibungstext nicht als lästige rechtliche Pflicht, sondern erkenne das Marketingpotenzial:
Du zeigst auf, warum es sich lohnt, sich jetzt anzumelden und deinen Newsletter zu lesen.

Achte besonders auf die Formulierung, wenn du ein Download-PDF, ein Gewinnspiel, ein Webinar … bewirbst.
Das Kopplungsverbot besagt, dass du die Interessenten, die sich dafür anmelden, nicht automatisch auch in deinen E-Mail-Verteiler aufnehmen darfst. Sie müssen ihre ausdrückliche Zustimmung für deinen Newsletter geben.

Übrigens solltest du in diesem Zusammenhang auch nicht von einem “Gratis-Download” oder einem “kostenlosen Webinar” sprechen. Die Interessenten bezahlen mit ihrer E-Mail-Adresse und ihrem Einverständnis, Werbemails von dir zu erhalten.

Mustertext für Freebie-Anmeldungen

Ich möchte umgehend das [Name deines Freebies] und im Anschluss den Newsletter von [dein Name] mit Tipps zu [dein Thema] und Hinweisen auf Veranstaltungen und Angebote erhalten.

Die beiden gegensätzliche Fehler bei Erstellen der Double-OptIn-Mail

#9 In deiner Double-OptIn-Mail fehlen die Absenderangaben

Die Lösung:
Schau dir deine Double-OptIn-Mail an und ergänze alle notwendigen Angaben zu dir als Absender, die nicht in der Standard-Vorlage enthalten sind.

Das Einrichten der OptIn-Mail ist eine technische Herausforderung.
Denn der Bestätigungsbutton muss einwandfrei funktionieren und sicherstellen, dass der Empfänger nach Klick darauf (und nur dann!) in deine E-Mail-Liste aufgenommen wird.

Deswegen verlassen sich viele Newsletter-Anfänger auf die Standard-Vorlagen, die ihr Newsletter-Programm als OptIn-Mail zur Verfügung stellen.
Doch diese Templates sind oft aus rechtlicher Sicht nicht vollständig.

Bei diesen Vorlagen von Brevo und Mailchimp fehlt unter anderem der Footer mit Absenderangaben, die nach Telemediengesetz erforderlich sind (Anbieterkennzeichnung und Impressum):

Double-OptIn-Mail von Marketing-Tool Brevo. Es fehlt ein Footer mit Absenderangaben wie Impressum und Link zur Datenschutzerklärung
Double-OptIn-Mail von Newsletter-Tool Mailchimp. Es fehlen Impressum des Absenders und Angaben zum Datenschutz

Noch extremer: Ich erhalte gelegentlich englischsprachige Standard-Texte von deutschsprachigen Newsletter-Schreibern.
An dieser Stelle bin ich dann kurz irritiert: Kenne ich überhaupt die Person? Soll ich wirklich auf den Bestätigungsbutton klicken?

Du siehst, die Double-OptIn-Mail ist wichtig für den Vertrauensaufbau.

Prüfe bei deiner Vorlage, ob folgende Punkte erfüllt sind.

  • Hast du deine Kontaktdaten angegeben?
  • Kommst du der Impressumspflicht nach?
    (Was dazu gehört, kannst du beim Fehler #1 nachlesen.)
  • Hast du deine Datenschutzerklärung verlinkt und erklärst du, dass der Empfänger erst nach Klick auf den Bestätigungslink in deine E-Mail-Liste aufgenommen wird?

#10 Du machst in der Double-OptIn-Mail Werbung für deine Angebote und deinen Content

Die Lösung:
Halte den Text und die Gestaltung deiner Double-OptIn-Mail werbefrei. Platziere hier nochmal die rechtlichen Hinweise und habe damit eine zusätzliche Dokumentation, dass du Informationen zum Datenschutz bereitgestellt hast.

“Moment mal! Irene schreibt doch, dass ich meine OptIn-Mail anpassen soll.”
Stimmt, aber sie muss dennoch werbefrei sein.

Die Double-OptIn-Mail ist nicht dazu gedacht, auf Angebote zu verweisen oder deine Werbeslogans zu platzieren.
Hier geht es nur um die rechtliche Einwilligung zum Newsletter-Erhalt und um deine Informationspflichten.
In dieser ersten E-Mail holst du die Erlaubnis ein, danach deine Inhalte zu teilen und auf deine kostenlosen oder kostenpflichtigen Angebote zu verweisen.

Halte diese E-Mail daher schlicht und fordere an dieser Stelle nicht dazu auf, dir auf Social Media zu folgen oder Blogartikel zu lesen. Nutze dafür eine Begrüßungsmail und die Danke-Seite, auf der die neuen Kontakte nach dem Klick auf den Bestätigungsbutton landen.
Positiver Nebeneffekt: Hier sind deine neuen Leser viel aufmerksamer und nehmen sich die Zeit, sich zu informieren.

Wusstest du übrigens, dass du laut diesem Gerichtsurteil von 2021 auch kein Logo in der Double-OptIn-Mail verwenden darfst? “Werbefrei” kann sehr streng ausgelegt werden.

Und jetzt? Aufgeben ist keine Option!

Dieser Artikel mit 10 rechtlichen Fehlerquellen für deinen Newsletter ist bereits super umfangreich.
Sicherlich gibt es weitere Punkte. Und es können in Zukunft noch mehr werden.

Gib bitte nicht resigniert auf, sondern lese dich Schritt für Schritt ein.
Du wirst sehen: Die rechtlichen Anforderungen wiederholen sich. Und ein DSGVO-konformes Newsletter-Tool bietet dir schon bei der Einrichtung viele Hilfestellungen.

Wenn du jetzt denkst: „Das will ich nicht selbst machen …“
Dann lass dich von mir unterstützen.

Hallo, ich bin Irene Theiß.
Als Newsletter-Expertin gebe ich dir technische Starthilfe, damit du entspannt deine ersten Newsletter versendest und deine E-Mail-Liste aufbaust.
Ich begleite dich dabei, den Newsletter zu deinem wertvollsten Marketinginstrument zu machen.

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Gib die Einrichtung deines Newsletter-Tools in erfahrene Hände ab, statt dich tagelang durch veraltete Technik-Videos und unverständliche Rechtstexte blockieren zu lassen.

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Ich bereite deinen Brevo-Account vor, damit du jetzt beginnen kannst, deine E-Mail-Liste aufzubauen und den ersten Newsletter zu verschicken.

7 Kommentare zu „10 häufig begangene Datenschutz-Fehler, die du bei deinem Newsletter vermeiden solltest“

  1. Liebe Irene,
    danke für die tolle Auflistung, die man beim Einrichten direkt als Checkliste verwenden kann!
    Damit ersparst du sicher einigen eine mühsame Recherche und Unsicherheiten!
    Liebe Grüße
    Barbara

    1. Liebe Barbara,
      danke für dein tolles Feedback.

      Dein Vorschlag, die Auflistung als Checkliste zu benutzen, finde ich prima.
      Denn ich bin sicher: viele Newsletter-Anfänger machen schon ganz viel richtig und sind gut vorbereitet. Und es sind dann ein oder zwei kleine Stellschrauben, die „nachgezogen“ werden müssen.

      Liebe Grüße
      Irene

  2. Eine super Checkliste, Irene, vielen Dank. Ich klicke mich gerade durch die Möglichkeiten von Brevo und sehe die Möglichkeit, Google Web-Fonts zu verwenden. Auch wenn ich das für meine Kunden aus bekannten gründen eher vermeiden werde, stelle ich mir trotzdem die grundsätzliche Frage, ob die Verwendung überhaupt datenschutzkonform ist, eigentlich hätte man doch dieselbe Problematik wie bei einer Font-Verlinkung auf einer Website. Wie siehst Du das?

    1. Lieber Michael,
      gut, dass du bei der Verwendung der Google Fonts direkt den Datenschutz im Blick hast.

      Wenn du bei Brevo „einfach so“ Google Fonts als Schriftart wählst, werden die Fonts von den Google-Servern gezogen.
      Die datenschutzkonforme Alternative ist, die Fonts auf deinem Server zu hosten und die Schriften im Anschluss neu in die Newsletter einbinden.
      Das ist technisch nur möglich, wenn du dir den Developer Mode in Editor freigeschalten lässt.

      Bei meinen Kundenprojekten habe ich diese Lösung bisher nicht eingesetzt. Wir haben auf die websicheren Schriftarten zurückgegriffen, die Brevo in der Vorauswahl zur Verfügung stellt.

      Liebe Grüße
      Irene

  3. Hi Irene, danke für diese übersichtlichen Tipps – Tipp #7 hab ich gerade direkt auf meiner Website noch angepasst, weil ich bisher eine Checkbox mit der Formulierung, dass man die Datenschutzerklärung akzeptiert hatte.

    Das finde ich blöd, dass man dann bei Brevo auch das Formular neu einbetten muss, damit diese Änderung übernommen wird – ich hoffe mal, dass ich es jetzt nirgends vergessen hab zu ändern.

    1. Liebe Anita,
      super, dass du gleich aktiv geworden bist.

      Wenn du dein in Brevo erstelltes Formular als HTML-Code auf der Website einbettest, musst du den Code leider neu einbauen. Oder bei kleinen Textänderungen direkt den Code korrigieren (sofern du dir das zutraust).
      Bettest du das Formular als iFrame ein, wird es automatisch aktualisiert.

      Ich löse das Problem übrigens so, dass ich statt einer Checkbox einen Hinweistext verwende. Ich habe diesen Text nicht im Formular-Editor von Brevo erstellt, sondern verwende ein „normales“ Textfeld auf meiner Website.

      1. Danke für den Hinweis, das wollte ich gleich nochmal testen – und ja, ich hätte nur mal den Cache und die Cookies leeren sollen, dann hätte ich die Änderung gesehen und mir etwas Arbeit erspart – gut zu wissen. Danke dir!

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